Karin Jurczyk

Ein Recht auf Zeit für Engagement – Das Optionszeitenmodell als Instrument

(Wie) kann zivilgesellschaftliches Engagement zeitpolitisch gerahmt und unterstützt werden? Dass das nötig wäre, ist unzweifelhaft: Ein Drittel der Befragten der Zeitverwendungsstudie 2024 (Stat. Bundesamt 2024) sagt, dass sie sich mehr Zeit(autonomie) für das Engagement wünschen. Zeitarmut – insbesondere von Frauen – aber auch andere, durch soziale Ungleichheiten (Bildungsgrad, Migrationshintergrund etc.) bedingte Barrieren halten sie davon ab. Die Zeit für Engagement ist in der Gesellschaft also ungleich verteilt. Der Engagementbericht des Deutschen Bundestages (2024) verweist auf marginalisierte Gruppen, er fordert eine Reduktion des Einflusses sozialer Ungleichheiten durch lang dauernde vielfältige Anstrengungen für Inklusion und benennt dafür je nach Engagementbereich wichtige Akteur:innen (ebd.: 202).
Der Beitrag von Zeitpolitik für zivilgesellschaftliches Engagement versteht sich vor dem Hintergrund expliziter Zeitpolitik als bewusste Gestaltung sozialer Zeitstrukturen „Zeit wird dabei nicht nur (quantitativ) als Ressource verstanden, sondern auch (qualitativ) als kulturelles Medium“. (Mückenberger 2022: 6). Die Ziele expliziter Zeit­politik sind vor allem Zeitsouveränität, d. h. Verfügung über Zeit, sowie Zeitgerechtigkeit, d. h. gleiche Teilhabechancen an Zeit. Als Instrument hierfür wird seit etlichen Jahren ein „Recht auf Zeit“ diskutiert (ebd.; Barcelona Time Use Initiative 2024). Ein solches Recht ist
„gefordert, wo Menschen ohne Willen und Zutun in Stress und Hetze, in durch Beschleunigung und Ökonomisierung zersplitterte „Zeitpuzzle“-Alltage und entwürdigendes Warten gezwängt werden, wo zeitliche Benachteiligung nach Geschlecht und sozialer Klasse zu verzeichnen ist.“ (Mückenberger 2022: 6)
Was soll ein solches Recht umfassen? Ulrich Mückenberger erläutert:
„Das Recht auf eigene Zeit verleiht einerseits Individuen und Gruppen die Befugnis, durchzusetzen, dass ihre zeitlichen Belange auch bei Machtungleichgewicht ernst genommen und zum Gegenstand von Verhandlungen nach Gerechtigkeitsmaßstäben gemacht werden. Es verlangt andererseits geeignete gesellschaftliche Vorkehrungen, die die gesellschaftliche Koordination von Zeit und zeitlichen Belangen erlauben.“ (ebd.: 8)
Er unterscheidet damit einen subjektivrechtlichen von einem objektivrechtlichen Anteil des Rechts. Zum Letzteren gehört bspw. das Zurverfügungstellen von Infrastrukturen wie Verkehrsmitteln, Kultur- und Sozialeinrichtungen, Kindertagesstätten usw. sowie etwa Gebote zu Zeitbüros oder örtlichen Zeitleitplänen (ebd.). Auch im Vierten Engagementbericht wird auf die Bedeutung konkreter Infrastrukturen hingewiesen (Dt. Bundestag 2024: 212), die zu mehr Zeit(autonomie) beitragen könnten.

Das Optionszeitenmodell als ein Recht auf Zeit

Ein aktuelles Anwendungsbeispiel für ein solches Recht auf Zeit ist die konkrete Utopie „atmender Lebensläufe“, die im Optionszeitenmodell ausgearbeitet wurde (Jurczyk / Mückenberger 2020). Das Modell wurde nicht primär mit dem Fokus auf die Engagementzeit entwickelt, es zielt insgesamt auf ein prinzipiell anderes Verhältnis von Arbeiten und Leben ab. Damit ist eine systematische Aufwertung von gesellschaftlich notwendigen Tätigkeiten neben der Erwerbsarbeit verbunden, vor allem geht es um die Anerkennung von Sorgearbeit (Care). Mit Sorgearbeit ist nicht nur die Betreuung von Kindern und die Pflege von alten Menschen, sondern die Sorge für die lebendige Mitwelt und Umwelt als „Gattungstätigkeit“ in einem umfassenden Sinn gemeint (Tronto / Fisher 1990).
Mit dem Modell soll das Leitbild einer männlich konnotierten Normalbiografie mit durchgängiger Vollzeiterwerbs­arbeit durch ein Leitbild einer flexiblen und selbst­bestimmten Erwerbsbiografie, in der sich Phasen von Vollzeit, Teilzeit und Erwerbsunterbrechung für verschiedene wichtige Tätigkeiten abwechseln, abgelöst werden. Dies bedeutet eine Umkehr von der jetzt als Abweichung von der Normalbiografie sanktionierten Ausnahme zur (neuen) Regel. Das Modell soll so auch zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Abgelöst werden damit die jetzt existierenden fragmentierten, komplexen und häufig intransparenten Freistellungsregelungen, etwa für Eltern- und Pflegezeit, Weiterbildung und Engagement.
Diese Überlegung steht damit einem finanziellen Anreizsystem entgegen, weil dieses zwar am Anfang eines Engagementwegs extrinsisch, aber nicht langfristig und nicht vom Ende her motiviert. Die bezahlte Zeit bleibt sinnlos, weil sie nicht vom Ergebnis her ihren Sinn erhält. Dem­gegenüber steht die eingesetzte Zeit als sinnvolle Zeit: Sie hat keinen Eigenwert und lässt sich weder entschädigen noch vergüten. Aber sie motiviert, denn Menschen streben nach Sinn, und sinnstiftendes Engagement legt eine Priorisierung der eigenen Zeit zugunsten anderer nahe. Aus der riskanten Zeitgabe einiger intrinsisch Motivierter kann also die Motivation anderer zum Engagement entstehen. Der Zusammenhang zwischen beiden bleibt aber lose; nur scheint mir, dass es ohne die Initialgabe kaum andere Anreize zu nachhaltigem Engagement gibt.
Es geht also um Zeitwohlstand für alle im ganzen Lebenslauf, nicht nur bezogen auf bestimmte Lebensphasen oder -konstellationen, und damit auch um Zeit zum subjektiv richtigen Zeitpunkt, um „Kairos“. Fünf Eckpunkte markieren das Modell:

  • Erstens soll ein bestimmter Anteil der Lebensarbeitszeit, hier errechnet mit ca. neun Jahren, mit einem Rechtsanspruch auf ein „Optionszeitenbudget“ für jede Person versehen werden.
  • Zweitens sollen die Entnahmen aus dem Zeitbudget über ein System individueller Ziehungsrechte (ab Berufseintritt) über den gesamten Erwerbsverlauf hinweg möglich sein.
  • Drittens soll dies sowohl durch Unterbrechungen als auch befristete Verkürzungen der Erwerbsarbeitszeit realisiert werden können.
  • Viertens müssen solche Zeiten monetär und sozial abgesichert sein.
  • Und fünftens ist die Zeitentnahme an bestimmte Zwecke gesellschaftlich notwendiger Arbeit neben der Erwerbsarbeit gebunden. Dies markiert einen entscheidenden Unterschied zu Vorschlägen einer allgemeinen Arbeitszeitverkürzung oder dem bedingungslosen Grundeinkommen.

In der Zweckbindung und Zweckpluralität des Modells verbirgt sich nun seine Bedeutung für zivilgesellschaftliches Engagement. Im sogenanten Drei-Ringe-Modell werden die Zwecke genauer erläutert. Im innersten Ring steht „Care“ als private und soziale Sorgearbeit. Zeitlich veranschlagt wird hierfür insgesamt ein Budget von sechs Jahren. Im zweiten Ring findet sich die Weiterbildung (zwei Jahre) und im dritten schließlich die Selbstsorge, die die Basis sowohl für Erwerbs- als auch für Sorgefähigkeit und persönliche Entfaltung ist (ein Jahr).1 Care wird deshalb ins Zentrum gesetzt, weil das „sich Kümmern“ um die
lebendige Mit- und Umwelt die Basis für die (Re-)Produktion der Gesellschaft ist. Dies geschieht aber eben nicht nur im privaten Rahmen als Sorge für Kinder, Alte oder Kranke, sondern auch im zivilgesellschaftlichen Rahmen, denn nicht alle Menschen haben An- und Zugehörige, um die sie sich kümmern können. Und nicht alle möchten dies bezogen auf einzelne nahestehende Personen tun, es geht vielen (oft zusätzlich) um die Gestaltung eines fürsorglichen, demokratischen Miteinanders und einer nachhaltigen Umwelt (Völkle 2024). „Social Care“ meint also Sorge für die Gesellschaft, die wiederum eine Basis für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Solidarität und Zukunftsfähigkeit darstellt. Es ist dezidierte Intention des Modells, Care nicht nur in Zusammenhang mit persönlichen familialen Beziehungen zu setzen: Die insgesamt vorgesehenen sechs Jahre können für verschiedene private und soziale Care-Aufgaben flexibel aufgeteilt werden. Werden sie nicht für Care verwendet, verfallen sie, sie können nicht für andere Tätigkeiten verwendet werden.

Social Care – Sorge für die Gesellschaft im Optionszeitenmodell

Zivilgesellschaftliches Engagement in die dezidierten Zwecke des Optionszeitenmodells, für die Zeit entnommen werden darf, zu integrieren, hat den großen Vorteil, dass dies mit einem Rechtsanspruch versehen sein soll. Care – und hier insbesondere Engagement – kann so als gesellschaftliche Aufgabe aller sichtbar gemacht, anerkannt und ermöglicht werden. Die zahlreichen Fragen, die auch mit der Vielgestaltigkeit von Engagement zu tun haben, wurden im Rahmen des dritten Optionszeitenlabors 2 mit den dort vertretenen Akteur:innen aus unterschiedlichen Organisationen des Engagements (z. B. Deutsche Sportjugend, Kommunalpolitik, Omas gegen Rechts, EKD, DaMigra, DSJ und DRK u. a.) diskutiert.
So tauchte die grundsätzliche Frage auf, ob Zeit für Engagement im Care-Zeitbudget überhaupt gut aufgehoben ist oder ob es hierfür nicht ein eigenes Zeitbudget braucht. Dies wurde nicht abschließend beantwortet, jedoch der Zweifel vorgetragen, ob mit zu vielen Einzelzwecken das Modell nicht zerfasere. Hinsichtlich der Länge des Zeitbudgets wurde gefragt, ob das vorgesehene Gesamt­budget für Care mit sechs Jahren angesichts der Vielfalt privater und sozialer Care-Aufgaben überhaupt aus­reichend sei. Die vorläufige Antwort lautete, dass es sinnvoll sei, überhaupt ein Budget für Care vorzusehen (dessen Festlegung immer auch Begrenzungen bedeutet) und dieses eben auch für soziale Aufgaben zu öffnen. Insgesamt gehe es ja nicht darum, die Zeiten für Engagement für alle einfach auszuweiten, sondern sie insbesondere auch denen zu ermöglichen, die bislang zu wenig davon haben. Indem ein Recht auf Zeit für Engagement für alle verankert wird, soll auch eine Umverteilung von Zeit befördert werden. Dies kann es mehr und diverseren Menschen ermöglichen, gesellschaftlich aktiv zu sein, bspw. auch politische Gremienarbeit zu machen, wie eine Kommunalpolitikerin a. D. betonte. Wiederholt wurde auch das bedingungslose Grundeinkommen als eine Chance für mehr Engagementzeit erwähnt, aber gerade dessen fehlende Zweckbindung lässt an einer Umverteilungswirkung zweifeln.
Als Knackpunkt erwies sich die Frage, ob das Recht auf Zeit für Engagement notwendigerweise mit einem finanziellen Ausgleich verbunden ist (wie im Optionszeiten­modell für private Sorgearbeit vorgesehen), ob dieser für jedes oder nur für bestimmtes Engagement gelten solle und was die Kriterien hierfür (und für weitere Modi der Anerkennung und sozialen Absicherung) sind. Denn die ungleiche Verteilung auf die Engagementbereiche ist mit ungleichen Privilegien bzw. Nachteilen für die Aktiven verbunden. Dies bezieht sich auf den nach wie vor bestehenden Gender-Bias bei der Besetzung der Engagement­felder (siehe Jurczyk in diesem Heft), demzufolge Frauen im Karitativen, Männer im Sport und bei technischen Hilfsdiensten dominieren – und diese Felder sind mit „zweierlei Recht“ (siehe Mückenberger in diesem Heft) versehen. Dabei erweist sich auch Einkommensarmut als wichtige soziale Ungleichheitsdimension: „Man muss sich Engagement leisten können“, so eine Diskutantin. Und das gilt nicht nur für die aktuelle Erwerbssituation, sondern auch für die Anrechnung von Rentenpunkten.
Und überhaupt: Kann bzw. soll jedes Engagement gleichbehandelt werden – und was würde das für die Arbeitgeber:innenseite bedeuten? Braucht es zeitliche Mindestschwellen für eine Freistellung, weil diese ansonsten betrieblich praktisch kaum umsetzbar wäre und auch nicht als benennbares Zeitquantum aus dem Care-Zeitbudget entnommen und „verrechnet“ werden könnte? (Wie) Können Nachweise für das Engagement und dessen Dauer erbracht werden, die nicht zu neuem Bürokratieaufwand führen?
Mit all diesen Fragen wird deutlich: Mit einem Recht auf Zeit für Engagement alleine ist es nicht getan. Es gilt viele Fragen zu klären, die an dieses Recht geknüpft würden. Vor dem Hintergrund der Feststellung von „zweierlei Recht“ (Mückenberger in diesem Heft) sind die unterschiedlichen Wertigkeiten von „Social Care“ zu hinterfragen, die derzeit Freistellung, Entgeltersatz und Absicherung legitimieren. Es wäre ein gesellschaftlicher Diskurs darüber zu führen, wie diese begründet werden und entlang welcher Kriterien entschieden wird. Aber auch ohne solche Klärungen im Detail bleibt für ein Recht auf Zeit im Rahmen des Optionszeitenmodells zunächst doch der Ausgangspunkt entscheidend, dass Care als „Gattungstätigkeit“ – ob privat, beruflich oder zivilgesellschaftlich erbracht – in seiner ganzen Breite als Normalfall und nicht als Ausnahme im Alltag der Gesellschaft anzuerkennen ist. Die „Notfalldefinition“ von Engagement, die zu Privilegien führt, sollte jedenfalls nicht nur für Einsätze in Katastrophensituationen gelten, sondern aktuell etwa auch für die demokratische Gestaltung des Gemeinwesens. Alles Weitere ist Gegenstand von Deliberations­prozessen.

Literatur
Barcelona Time Use Initiative (2024): The right to time. Link: timeuse.barcelona/wp-content/uploads/2024/03/Right-to-time_EN.pdf, Abruf 08.01.2025)
Deutscher Bundestag (2024): Vierter Engagementbericht. Zugangschancen zum freiwilligen Engagement. 20. Wahlperiode. Drucksache 20/14120.
Fritzsche, Anne / Leven, Ingo / Rysina, Anna / Schneekloth, Ulrich / Wolfert, Sabine (2025): Freiwilliges Engagement in Deutschland. Zentrale Ergebnisse des Sechsten Deutschen Freiwilligensurveys (FWS 2024). Hrsg.: Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt. Berlin.
Jurczyk, Karin / Mückenberger, Ulrich (2020): Selbstbestimmte Optionszeiten im Erwerbsverlauf. Abschlussbericht www.fisnetzwerk.de/fileadmin/fis-netwerk/Optionszeiten_Abschlussbericht_DJIBroschuere_Endg.pdf
Mückenberger, Ulrich (2022): Das Recht auf Zeit. Zeitpolitische Bedingungen für eine gerechte und nachhaltige Politik für Männer und Frauen. In Zeitpolitisches Magazin 41: 6-9.
Statistisches Bundesamt (2024): Wo bleibt die Zeit? Ergebnisse zur Zeitverwendung in Deutschland 2022, verfügbar: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Zeitverwendung/_inhalt.html, Abruf 28.3.2026.
Tronto, Joan / Fisher, Berenice (1990): Toward a Feminist Theory of Caring. In: Abel,E / Nelson,M (Eds.): Circles of Care. (pp. 36-54). SUNY Press.
Völkle, Hanna (2024): Zusammenhalt und Teilhabe: Zeitpolitische Strategien fürs Ehrenamt, in: Zeitpolitisches Magazin 45: 33–36.

Dr. Karin Jurczyk
Stellvertretende Vorsitzende der
Deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik e.V.

  1. Weiterbildung als notwendig für lebenslanges Lernen und gut ausgebildete Arbeitskräfte und Selbstsorge als notwendig für Regeneration, Entfaltung und Muße („Lebenskraft“) werden hier nicht genauer beschrieben. ↩︎
  2. Optionszeitenlabore wurden von 2023 bis 2026 gemeinsam von Bundesstiftung Gleichstellung und Deutscher Gesellschaft für Zeitpolitik durchgeführt (www.bundesstiftung-gleichstellung.de/innovation/das-optionszeitenlabor-ein-kooperationsprojekt). Sie dienten der Koproduktion von Wissen aus Praxis, Politik und Wissenschaft zur Weiterentwicklung und Umsetzung des Modells. ↩︎

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