Ulrich Mückenberger Zweierlei Recht auf Zeit für zivilgesellschaftlichesEngagement Engagement im Schatten des Normarbeitsverhältnisses Die rechtliche Schutzstruktur von Zeit für menschliche Arbeit ist in unserer kapitalistisch-patriarchalen Gesellschaft auf abhängige, also kommodifizierte Erwerbsarbeit gerichtet und darauf verengt. Zivilgesellschaftliches Engagement wird nicht als
Zweierlei Recht auf Zeit

